HANDEL UND AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN IN KUBA – RECHTSBERATUNG ( VII ). MODALITÄTEN FÜR DIREKTINVESTITIONEN

 

Bismark La O Serra, LL. M. (Universidad de Oriente und Passau)

Rechtsbeistand in kubanischem Recht

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MODALITÄTEN FÜR DIREKTINVESTITIONEN

  1. Gemischtwirtschaftliches Unternehmen: Es handelt sich um eine Aktiengesellschaft (S.A) mit Namensaktien, an der kubanische und ausländische juristische Personen beteiligt sind. In der Regel 50 zu 50, wobei für ausländische Investoren Verhandlungsbereitschaft vorhanden ist.
  2. Internationale Wirtschaftsvereinigung (Joint Venture): Dies ist eine Vereinbarung zwischen kubanischen und ausländischen Investoren, Handlungen der Internationalen Wirtschaftsvereinigung durchzuführen, ohne andere juristische Personen zu konstituieren. Zum Beispiel: Risikoverträge für den Abbau nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen, den Bau, die Landwirtschaft, die Hotel-, Produktions- oder Dienstleistungsverwaltung oder Verträge für die Erbringung professioneller Dienstleistungen, u.v.m.; und
  3. Rein ausländische Kapitalgesellschaft: Dies ist eine kommerzielle Einheit aus ausländischem Kapital und Investor, ohne dass kubanische Investoren eingreifen. Diese Art und Weise bietet nicht die steuerlichen Anreize, die für die anderen Modalitäten vorgesehen sind. Der Investor kann sich in Kuba, nach Erledigung der rechtlichen Formalitäten, niederlassen als:

natürliche Person, die für sich handelt; oder

juristische Person, die eine kubanische Tochtergesellschaft der ausländischen Gesellschaft ist, deren Eigentümer sie mittels einer öffentlichen Urkunde in Form einer Aktiengesellschaft mit Namensaktien ist; oder

juristische Person, die eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens gründet.

Unabhängig davon, was geregelt ist, gibt es je nach Verhandlung und Interessen des Investors eine breite Toleranz für die Vereinbarung. Andere gemeinsame Merkmale sind:

  • Projekte werden von Fall zu Fall genehmigt.
  • Das Single Window für ausländische Investitionen wurde geschaffen, um Verfahren zu vereinfachen und den Investor zu begleiten.
  • Der kubanische Partner war in der Regel der Staat, über seine Betriebe.
  • Die geltende Norm erlaubt Direktinvestitionen in nichtlandwirtschaftliche Genossenschaften sowie in Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (MIPYMES), privat oder staatlich. Sie sind für Selbständige nicht zulässig, da diese keine Rechtspersönlichkeit besitzen.
  • Die Einstellung des Personals erfolgt über bestimmte Arbeitgeberfirmen.
  • Die Mehrheitsbeteiligung des ausländischen Investors an einem Unternehmen wird noch untersucht.
  • Die Prioritäten konzentrieren sich auf die Sektoren Energie, Nahrungsmittelproduktion, Kohlenwasserstoffe, Bergbau, Tourismus und Gesundheit.
  • Man kann das Eigentum oder andere dingliche Rechte an Häusern und touristischen Gebäuden, Büros und Immobilien für touristische Zwecke erwerben. Das Land steht im Nießbrauch.
  • Günstiges Steuersystem, außer für Unternehmen mit vollständig ausländischem Kapital.
  • Für die Verhandlung muss der Interessent oder der von ihm benannte Vertreter nach Kuba reisen, akkreditiert mit dem entsprechenden Geschäftsvisum (A-7 Geschäftserkundung, für den gesamten Explorationsprozess oder D-7 für die Verhandlungsphase), das beim kubanischen Konsulat ausgestellt wird.

 

Ausländische Investitionen im Bankensektor werden gefördert, um Firmenbanken zu gründen; Zweitrangige Unternehmensbanken; Investmentbanken; Finanzinstitute, die keine Banken sind. Dies können Unternehmen sein, die Investmentfonds verwalten.

 

B.K.B

Für die Interessen des Investors ist es von entscheidender Bedeutung, über alle erforderlichen Elemente des Urteilsvermögens zu verfügen, um die für ihn am besten geeignete Art der Anlagemodalität auszuwählen. In diesem Sinne schafft die Rechtsberatung Klarheit über jede dieser Anlagemodalitäten, ihre Merkmale, ihre Funktionen, ihre Verpflichtungen, ihre Unterschiede, Anreize usw. Zu diesem Zeitpunkt kann bestimmt werden, welche Schritte, Methoden und Dokumente erforderlich sind, um die Investition zu tätigen. Damit kann die Suche, Übersetzung und Legalisierung dieser Dokumente eingeleitet werden. Zur Durchführung dieser Verfahren kann dem Investor die angebotene Dienstleistung behilflich sein.

 

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