RECHTLICHE FACHGEBIETE

 

 Ich biete Ihnen Rechtsberatung in verschiedenen Angelegenheiten des kubanischen Rechts. Dabei geht es darum Ihren Zugang zu kubanischen Rechtsinstitutionen zu klären, zu unterstützen und zu erleichtern, und in den erforderlichen Fällen ihre direkte oder indirekte rechtliche Vertretung in Kuba zu übernehmen, überwachen oder entwickeln.

 

Kann Bismark La O Serra Sie bezüglich des US-Embargos gegen Kuba beraten?

 

Ja. Das US-Embargo gegen Kuba spielt eine wichtige Rolle in den Rechtsbeziehungen, die sich aus dem kubanischen Recht ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit dem internationalen Privat-, Völker-, humanitären Völker- und dem internationalen Wirtschaftsrecht. Obwohl diese Normen im US-amerikanischen Rechtssystem anerkannt und angewendet werden, beeinflussen sie die wirtschaftliche, politische und rechtliche Situation Kubas. Die diesbezügliche rechtliche Beratung beschränkt sich auf die spezifische und detaillierte Untersuchung des Einzelfalls, um rechtzeitig vor Risiken, die vom US-Embargo gegen Kuba verursacht werden können, zu warnen und falls vorhanden, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie diese zum Vorteil des Interessenten vermieden werden können. Nichts davon ersetzt den Rat, den ein Spezialist für US-amerikanisches Recht zu diesem Embargo geben könnte.

 

In welchen rechtlichen Angelegenheiten können Sie sich von Bismark La O Serra beraten lassen?

 

Verfassungsrecht

Zivilrecht und Wirtschaftsrecht

Familienrecht

Strafrecht

Direktinvestitionen in Kuba. Handels- und Finanzrecht

Verwaltungsrecht

Arbeitsrecht

Agrarrecht

Andere Angelegenheiten

 

  

 

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