Zivilrecht und Wirtschaftsrecht

 

Die persönlichen oder erblichen Rechtsbeziehungen, die zwischen natürlichen oder juristischen Personen aufgrund des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts entstehen oder sich aus rechtlich begründeten Verpflichtungen, vertraglichen Beziehungen, subjektiven Rechten, Eigentumsrechten, Personenrechten, Erbrecht, Familienrecht, usw. ergeben.