Zivilrecht und Wirtschaftsrecht
Die persönlichen oder erblichen Rechtsbeziehungen, die zwischen
natürlichen oder juristischen Personen aufgrund des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts entstehen oder sich aus rechtlich begründeten Verpflichtungen, vertraglichen Beziehungen, subjektiven
Rechten, Eigentumsrechten, Personenrechten, Erbrecht, Familienrecht, usw. ergeben.