HANDEL UND AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN IN KUBA – RECHTSBERATUNG ( VIII ). IN DER SONDERENTWICKLUNGSZONE MARIEL INVESTIEREN

Bismark La O Serra, LL. M. (Universidad de Oriente und Passau)

Rechtsbeistand in kubanischem Recht

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IN DER SONDERENTWICKLUNGSZONE MARIEL INVESTIEREN

Die Sonderentwicklungszone Mariel ist ein Gebiet von 465,4 km² im Norden der Provinz Artemisa um die Bucht Mariel, 45km westlich von Havanna. Dort gelten spezielle Rechtsordnungen und Richtlinien, die für Auslandsinvestitionen günstiger sind. Sie bietet eine erstklassige Produktions- und Logistikplattform, die ein höheres Produktionsniveau ermöglicht, die Import- und Exportkosten senkt und das Wachstum ankurbelt. Zu ihren Hauptmerkmalen gehören:

  • Investitionen in diesem Bereich werden über eine zentrale Anlaufstelle abgewickelt, die von einem multidisziplinären Team von Fachleuten unterstützt wird, um dem Anleger den gesamten Prozess bis zur Gründung und Niederlassung des Unternehmens in der Sonderentwicklungszone Mariel zu erleichtern. Der Investitionsprozess hat nur zwei Genehmigungsstufen in einer Laufzeit, die 60 Tage ab der Präsentation des Projekts nicht überschreiten sollte.
  • Die in der Sonderentwicklungszone Mariel erzeugten Waren und Dienstleistungen können mit allen im Land ansässigen juristischen Körperschaften, innerhalb oder außerhalb von Mariel, vermarktet werden.
  • Transaktionen erfolgen in internationalen Währungen.
  • Die Einstellung des Personals erfolgt über bestimmte Arbeitgeberfirmen.
  • Der Export und Import aus Kuba unterliegt handelsüblichen Zoll- und Steuerbestimmungen, um die Hinterlegung, Verarbeitung, Kündigung, Vermarktung, den Import, den Export und die Wiederausfuhr von Waren und Dienstleistungen zu erleichtern.La exportación e importación desde Cuba está sujeta a regímenes tributarios y aduanales convenientes a la actividad comercial, a fin de facilitar el depósito, la transformación, la terminación, la comercialización, importación, exportación y reexportación de mercancías y servicios. Das Steuersystem ist weiter unten zusammengefasst.
  • Gesetz Nr. 118 wird in den Fällen angewendet, die für den Anleger von Vorteil sind.

 

 B.K.B

Wenngleich dieser Anlageprozess weniger komplex ist, wird dem Interessenten Rechtsberatung in jeder Phase angeboten. Ab dem ersten Moment des Verfahrens, der Beschaffung, der amtlichen Übersetzung der erforderlichen Unterlagen, der Verwaltung der entsprechenden Legalisierung, der erforderlichen Koordinierung, um die Verhandlungen zu beginnen, der Beantragung der Visa beim kubanischen Konsulat. Ebenso wird Beratung in der Verhandlungsphase angeboten, oder es können Institutionen empfohlen werden, die diese Phase und andere während des gesamten Prozesses unterstützen können. Rechtsberatung in Bezug auf Einstellung, Streitbeilegung vor dem kubanischen Schiedsgericht für internationalen Handel in Havanna, Bank-, Versicherungs-, Steuer-, Zoll-, Immobilienfragen usw.

 

 

 

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