HANDEL UND AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN IN KUBA – RECHTSBERATUNG ( XIII ). WEITERE RECHTLICHE REGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT AUSLÄNDISCHEN INVESTITIONEN

 

Bismark La O Serra, LL. M. (Universidad de Oriente und Passau)

Rechtsbeistand in kubanischem Recht

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WEITERE RECHTLICHE REGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT AUSLÄNDISCHEN INVESTITIONEN

 

System der Konfliktlösung: Diese wird in den Gründungsdokumenten des Unternehmens vereinbart, mit Ausnahme der im Gesetz vorgesehenen Fälle, die an die Wirtschaftsabteilung der entsprechenden Landesgerichte verwiesen werden. Andere Regelungen sind in den von Kuba unterzeichneten bilateralen Investitionsschutzabkommen und multilateralen Abkommen festgelegt.

 

Rückstellungen und Versicherungen: Unternehmen müssen einen Notfallfonds einrichten und alle ableitbaren Vermögenswerte und Haftungen versichern.

 

Einschreibung in den entsprechenden Registern: Alle öffentlichen Urkunden im Zusammenhang mit der Erstellung, Änderung und Beendigung von Investitionsmodalitäten sind im Handelsregister eingetragen. Repräsentanzen, Zweigniederlassungen, Agentur- und Vertretungsverträge, gemeinnützige ausländische Unternehmen, die Handel und Investitionen fördern, sind im Nationalen Register ausländischer Handelsvertretungen registriert. Im Zentralen Eigentumsregister werden die Einbringungen von Immobilienrechten des kubanischen Teils registriert, die auf die mit der zugelassenen Gesellschaft verbundenen Immobilien autorisiert sind.

 

Finanzinformationen: Das Unternehmen unterliegt den festgelegten Finanzkontrollstandards. Es ist verpflichtet, einen Jahresbericht über seine Finanzgeschäfte abzugeben und Informationen an Transparenz-, Statistik- und Kontrollbehörden zu übermitteln.

 

Umwelt- und Technologieregelungen: Investitionen werden nach den Umweltauswirkungen bewertet und genehmigt, wobei in einigen Fällen die Erteilung von Technologielizenzen zur Kontrolle der Auswirkungen von Investitionen in die Umwelt erforderlich ist.

 

Import- und Exportsystem: Den Unternehmen wird der direkte Import und der Export von allem garantiert, was sie zur Erfüllung ihrer Zwecke benötigen. Die kommerzielle Registrierung erfolgt über das MINCEX.

 

Arbeits- und Sozialversicherungssystem: Die Arbeitnehmer der Unternehmen werden bereit gestellt mittels Vertrag mit den zugelassenen Stellen der Arbeitnehmerüberlassung. Es gibt keine direkte Einstellung lokaler Mitarbeiter. Die Zahlungen an diese Beschäftigungsunternehmen erfolgen in frei konvertierbarer Währung, die Arbeiter hingegen werden in kubanischen Pesos bezahlt.

Mitglieder der Geschäftsführung und Verwaltung der Gesellschaft können Ausländer sein. Unternehmen in der ZED Mariel können direkt ausländische Arbeitnehmer bis zu 15% der Gesamtbeschäftigten einstellen.

Ausländische Arbeitnehmer müssen über eine Arbeitserlaubnis verfügen, die von der Einrichtung verwaltet wird, die sie beschäftigt, jährlich verlängerbar, Krankenversicherung ist obligatorisch. Es gibt kein bilaterales Abkommen zwischen Kuba und Deutschland über die Sozialversicherung. Die Gehaltskosten kubanischer Angestellter liegen je nach Berufskategorie zwischen 400 und 1000 Dollar.

 

Schutz des gewerblichen Eigentums: Das kubanische Amt für gewerbliches Eigentum (OCPI) https://www.ocpi.cu , dem Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Umwelt angehörig, überträgt und registriert gewerbliche Schutzrechte an natürliche und juristische Personen, die dies beantragen, und gewährt ihnen Rechtsschutz. Die Registrierung von Marken und Patenten wird von diesem Amt verwaltet.

 

Einreiseformalitäten: Für die Ausübung von Handelstätigkeiten in Kuba ist das A-7-Visum, wenn keine vorherigen Handelsbeziehungen mit dem Land bestehen, und D-7 für Händler erforderlich. Die entsprechenden Ämter des Ministerio del Interior MININT (= Innenministerium) erteilen die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigungen.

 

Pachtung und Erwerb von Immobilien: Unternehmer können die Immobilien, die für die Entwicklung ihrer Aktivitäten erforderlich sind, bei autorisierten Maklern erwerben.

 

Beglaubigung und Legalisierung von Dokumenten: Die wirtschaftlichen und rechtlichen Dokumente müssen in den entsprechenden Institutionen des Herkunftslandes sowie im kubanischen Konsulat, im kubanischen Außenministerium legalisiert und schließlich vor einem Notar beglaubigt werden. In allen Fällen gelten die festgelegten Tarife und Steuern.

 

Rechtsberatung: Die Rechtsberatung für Unternehmen mit Auslandsinvestitionen beschränkt sich auf Anwaltskanzleien des Justizministeriums und des Bufete de Servicios Especializados (BES) (= Anwaltskanzlei für spezialisierte Dienstleistungen), das unter anderem dem nationalen System von Anwaltskanzleien der Nationalen Organisation für kollektive Anwaltskanzleien angehört.

 

B.K.B

Sobald das Unternehmen mit ausländischer Beteiligung gegründet ist, können die zugelassenen Anwaltskanzleien mit ihren Anwälten rechtlich unterstützen. Trotzdem kann der Investor, wenn er das wünscht, sich weiterhin auf die Beratung in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit durch den Rechtsbeistand verlassen. Beispielsweise kann der Investor eine Vertretung vor dem kubanischen Schiedsgericht für internationalen Handel in Havanna veranlassen, um die von ihm gewünschten Handelsansprüche geltend zu machen oder diesbezüglich beraten werden, usw.

 

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