HANDEL UND AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN IN KUBA – RECHTSBERATUNG ( III ). HANDEL MIT KUBA - ZU BEFOLGENDE SCHRITTE

 

Bismark La O Serra, LL. M. (Universidad de Oriente und Passau)

Rechtsbeistand in kubanischem Recht

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HANDEL MIT KUBA - ZU BEFOLGENDE SCHRITTE

  • Um in Kuba handeln zu können, ist es erforderlich, im entsprechenden kubanischen Konsulat das A-7-Visum "Exploracion de Negocios (Geschäftserkundung)" oder das D-7-Visum "Comerciante (Händler)" zu beantragen. Mit einem Touristenvisum können keinerlei Geschäfte getätigt werden.
  • Interessenssektor bestimmen (Industrie, Transport, Landwirtschaft, Energie, Dienstleistungen, Bergbau, Handel, Produktion usw.)
  • Sobald man in Kuba ist, muss man sich bei der Handelskammer, unter Angabe des HS Codes und / oder der Tarifposition, erkundigen, welche Unternehmen die Lizenz für die Einfuhr / Ausfuhr der Produkte haben, an denen man interessiert ist, und auswählen, an wen man sich wenden möchte.
  • Der Interessent kann sich direkt an die Unternehmen wenden und sein Angebot abgeben, er benötigt dazu keine Genehmigung. Ebenso kann er sich von den zu diesen Zwecken befugten Institutionen rechtlich beraten lassen.
  • Der Interessent muss versuchen, in die „Cartera de proveedores y clientes extranjeros“ (= Portfolio der ausländischen Lieferanten und Kunden) des Unternehmens oder der Unternehmen aufgenommen zu werden, und muss dafür die erforderlichen Garantien für seine Bankkonten und die rechtliche Existenz des Unternehmens erbringen. In Zweifelsfällen kann die Legalisation und Protokollierung der Dokumente verlangt werden.
  • Das Angebot muss aus einem Katalog oder einer anderen umfassenden Form der Bemusterung mit dem größtmöglichen Informationsvolumen über das Angebot bestehen.
  • Sobald die Verhandlungen abgeschlossen und die Vereinbarungen getroffen wurden, werden die entsprechenden Verträge unterzeichnet, und der Handel wird zustande gebracht, unter Einhaltung der formalen Anforderungen, Grundsätze und Grundnormen, festgelegt in der Resolution Nr. 85/2021 des "Ministerio de Comercio Exterior y la Inversión Extranjera (MINCEX) (= Ministerium für Außenhandel und Auslandsinvestitionen), über die “Metodología general para realizar las operaciones de comercio exterior de mercancías” (= Allgemeine Methodik zur Durchführung von Außenhandelsgeschäften mit Waren).
  • Die ausländische Gesellschaft (Handels- und Investitionsförderer, Handelsgesellschaften oder Einzelunternehmer) kann in Kuba eine Repräsentanz oder Zweigniederlassung errichten oder die Dienste einer Handelsagentur oder Vertretung beauftragen.

 

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