HANDEL UND AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN IN KUBA – RECHTSBERATUNG ( V ). IN KUBA INVESTIEREN

 

Bismark La O Serra, LL. M. (Universidad de Oriente und Passau)

Rechtsbeistand in kubanischem Recht

E-Mail. info@bkb-bismark.de

Website: https://www.bkb-bismark.de

 

 

IN KUBA INVESTIEREN

 

 Um in Kuba zu investieren, ist es wichtig, rechtlichen Beistand zu erhalten. Es wird empfohlen, über den Einfluss auf den Markt und die Finanzaktivitäten nachzudenken, die das US-Embargo gegen Kuba voraussetzt. Was sind die Steuervorschriften, in was investieren, wie und wo investieren?

Das "Ministerio del Comercio Exterior e Inversión Extranjera“ (MINCEX) (= Ministerium für Außenhandel und Auslandsinvestitionen) ist zuständig für die Bearbeitung und Bewertung von Investitionsvorschlägen und reicht diese bei der entsprechenden Stelle zur Genehmigung ein oder nicht. Dekret Nr. 15/2020 hat ein Single Window ("Ventanilla Única – VUINEX“) geschaffen, das dem MINCEX zugeteilt ist, um die Verfahren des Investitionsprozesses zu beschleunigen, https://vuinex.mincex.gob.cu/. Diese Norm schuf eine neue Form für den schnelleren und zentralisierten Investitionsprozess. Das Gesetzesdekret Nr. 313/2013 hat die Sonderentwicklungszone Mariel geschaffen, in dieser Institution wird über die Durchführbarkeit des Investitionsprojekts entschieden. Projekte werden in einem Single Window präsentiert https://www.zedmariel.com/ .

 Kuba unterzeichnete Verträge über eine gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (in Kraft) mit Angola, Argentinien, Barbados, Belgien - Luxemburg (Wirtschaftsunion), Belize, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, Finnland, Frankreich, Ghana, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guyana, Holland, Honduras, Indonesien, Italien, Jamaika, Kambodscha, Kap Verde, Katar, Kolumbien, Kroatien, Lao, Libanon, Malaysia, Mexiko, Mongolei, Mosambik , Namibia, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Portugal, Rumänien, Russland, Sambia, San Marino, Schweiz, Slowakei, Spanien, Südafrika, Suriname, Trinidad und Tobago, Türkei, Uganda, Ukraine, Ungarn, Venezuela, Vietnam und Weißrussland. Es unterhält weitere Handelsabkommen mit verschiedenen Ländern, hauptsächlich afrikanischen und arabischen.

Kuba ist Teil von Präferenzhandelsabkommen, die von der WTO als unilaterale Abkommen definiert werden und profitiert von Ländern wie Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, Schweiz, Türkei, Norwegen, und der Eurasischen Wirtschaftsunion (Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Russland). Es ist auch Teil des Globalen Systems der Handelspräferenzen, das 42 Mitgliedsländer der G 77 vereint. Es nimmt am REX-System teil.

Kuba hat mit Spanien, Italien, Venezuela, Katar, Portugal, Russland, China, Libanon, Vietnam, der Ukraine und Österreich Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet.

Phasen der Unternehmensgründung in Kuba

  1. Identifizierung interessanter Projekte
  2. Identifizierung möglicher Partner
  3. Verhandlung (Übernahme von Vereinbarungen)
  4. Präsentation des Geschäfts zur Genehmigung (MINCEX)
  5. Geschäftszulassung (durch ein Staatsorgan)
  6. Gründung des Unternehmens in Kuba

 

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