Welche Kosten können aus einem Rechtsberatungsvertrag mit Bismark La O Serra entstehen?

 

Für den Rechtsberatungsvertrag kann eine Gebühr in Höhe von 100 EUR pro Arbeitsstunde erhoben werden oder ein durch private Vereinbarung ein abweichender Satz, der mit dem Klienten frei vereinbart wird. Die mit der Beschaffung, Legalisierung und Protokollierung von Dokumenten, sowie mit der Verwaltung und Überwachung der Verfahrensvertretung in Kuba verbundenen Kosten verursachen zusätzliche Kosten für diesen Vertrag und werden gemäß den Verfahrens- und Dienstleistungserfordernissen, im Interesse des Klienten gemäß den Bestimmungen der deutschen und kubanischen Gesetzgebung festgelegt.

 Sonstige mit der Dienstleistung verbundene Mehrkosten werden zum ursprünglichen Satz hinzugerechnet.