Sind zusätzliche Gebühren zum Erstberatungssatz möglich? Welche könnten es sein?

 

Ja, zusätzliche Gebühren zum anfänglichen Satz sind möglich, basierend auf der spezifischen Erbringung der Dienstleistung. So ist es beispielsweise möglich, jederzeit persönliche Besprechungen zu vereinbaren, solange ihr Inhalt zuvor per E-Mail festgelegt wurde und ein bestimmter Ort und Zeitpunkt vereinbart werden. Die Zahlung der mit der Besprechung verbundenen Kosten und die Anfahrt des Rechtsberaters an den vereinbarten Ort werden in den erforderlichen Fällen per E-Mail auf Vorschlag des Kunden vereinbart. Falls keine Vereinbarung getroffen wird, werden die Kosten allgemein nach der Gebührenordnung des RVG berechnet. Aufwendungen für Telefonate außerhalb Deutschlands sowie die zur Lösung der Angelegenheit benötigten Materialien werden der Endrechnung beigefügt. In gleicher Weise werden auch die Kosten, die sich aus dem Verfolgen der Interessen des Klienten in Kuba ergeben, der Rechnung hinzugefügt. Alle anderen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dienstleistung werden gemäß den geltenden Vorschriften zu den Kosten hinzugerechnet.