Was hat Bismark La O Serra studiert?
BISMARK LA O SERRA hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften (2000-2005) und einen Master in Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2010-2013) der Universidad de Oriente, Santiago de Cuba, Kuba; Master in Rechtswissenschaften (2018-2019) der Juristischen Fakultät der Universität Passau, Bayern, Deutschland.
Welche beruflichen und praktischen Erfahrungen hat Bismark La O Serra?
Er war Rechtsanwalt der „Organización Nacional de Bufetes Colectivos“ (ONBC), ein beruflicher Verbund von Anwälten der Republik Kuba (2005-2017): in der „Unidad de Bufete Colectivo Número 3“ (Einheit Nr. 3 der Gemeinschaftskanzlei) von Santiago de Cuba (2005-2015) und in der „Bufete Especializado en Recursos de Casación“ (BEC) (auf Revisionen spezialisierte Anwaltskanzlei) in Havanna (2015-2017). Er hat mehrere zusätzliche Fortbildungen absolviert, welche seine professionelle Ausbildung ergänzen.
In diesen 12 Jahren war er in mehr als 1.900 Fällen als Anwalt und in verschiedenen kubanischen Rechtszweigen tätig: Verfassungs-, Verwaltungs-, Zivil-, Familien-, internationales Privat-, Wirtschafts-, Handels-, Finanz-, Steuer-, Straf- und Militärwesen.
Als Rechtsanwalt war er dafür verantwortlich, die vertraglich vereinbarten Fälle selbstständig und unabhängig zu bearbeiten und sie in allen Verfahren des kubanischen Rechtssystems direkt vor allen Rechts- und Verwaltungsverfahren zu vertreten. Dazu zählt die Teilnahme an den mündlichen und öffentlichen – oder von der Öffentlichkeit ausgeschlossenen – Anhörungen der Prozesse, in denen er gehandelt hat, sowie die zur Prüfung vorgelegten Rechtsinstrumente zu interpretieren und anzufechten und schließlich seinen Klienten im Rahmen der bestehenden Rechtsnormen die Empfehlungen zu geben, die ihrer rechtlichen Situation am besten entsprechen.
In der BEC (2015 - 2017) in seiner Eigenschaft als Fachanwalt vertrat er natürliche und juristische Personen in Verfahren vor verschiedenen Gerichtsinstanzen und unterschiedlichen Zweigen des kubanischen Rechts, mit starkem Schwerpunkt vor dem Obersten Volksgericht der Republik Kuba.
Was kann noch hervorgehoben werden?
Er ist von der zuständigen deutschen Behörde zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen in ausländischem Recht (kubanisches Recht) befugt. Spanisch ist seine Muttersprache und er kommuniziert auch mit Niveau B 2 in Englisch, Deutsch und Französisch und mit Niveau C 1 in Italienisch.